Die Prüfung zum Geprüften Technischen Fachwirt ist eine bundesweit einheitliche IHK-Prüfung, deren Struktur in der Verordnung geregelt ist. Sie besteht aus drei Teilen, die über mehrere Wochen verteilt sind, und folgt einem festen Bewertungsraster. Diese Seite zeigt die Details zu Aufbau, Ablauf und Bewertung.
Die drei Prüfungsteile
Teil 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikation. Schriftlich, meist in vier Klausuren von jeweils 60 bis 120 Minuten. Die Themen: Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern, Unternehmensführung.
Teil 2: Handlungsspezifische Qualifikation. Kombination aus schriftlich und mündlich. Der schriftliche Teil besteht aus mehreren integrierten Aufgaben zu technik-kaufmännischen Themen, die mündliche Prüfung aus einer Situationsaufgabe mit Präsentation und Fachgespräch.
Teil 3: Ausbildereignung (AdA). Separat abgenommen, nach der AEVO. Schriftlich eine Klausur von 180 Minuten, praktisch eine Präsentation einer Ausbildungssituation oder eine kurze Unterweisung mit anschließendem Fachgespräch.
Alle drei Teile müssen bestanden sein, um den Gesamtabschluss zu erhalten.
Zeitlicher Ablauf
Die Prüfung erstreckt sich über mehrere Monate. Die typische Reihenfolge.
Zuerst wird oft die wirtschaftsbezogene Qualifikation geschrieben. Viele Teilnehmer erledigen sie früh im Lehrgangsverlauf, weil die Inhalte geschlossen vermittelt werden und weniger mit dem spezifischen technischen Teil verzahnt sind.
Danach folgt die schriftliche Prüfung der handlungsspezifischen Qualifikation, meist gegen Ende des Lehrgangs.
Anschließend die mündliche Prüfung der handlungsspezifischen Qualifikation, typischerweise sechs bis zehn Wochen nach der schriftlichen, nachdem die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung vorliegen.
Die AdA-Prüfung wird oft parallel oder kurz vor der Hauptprüfung abgelegt, als eigenständige Prüfung bei der IHK.
Insgesamt vergehen zwischen Beginn der wirtschaftsbezogenen Prüfung und Erhalt des Gesamtzeugnisses typischerweise sechs bis zwölf Monate.
Bewertung
Jede Klausur und jede mündliche Prüfung wird nach einer 100-Punkte-Skala bewertet. Die Notenstufen in Worten.
- 100 bis 92 Punkte: sehr gut (1)
- 91 bis 81 Punkte: gut (2)
- 80 bis 67 Punkte: befriedigend (3)
- 66 bis 50 Punkte: ausreichend (4)
- 49 bis 30 Punkte: mangelhaft (5)
- unter 30 Punkte: ungenügend (6)
Bestanden ist ein Prüfungsteil, wenn er mit mindestens 50 Punkten (Note „ausreichend") abgeschlossen wird. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Einzelnoten.
Ausgleichsregeln und Wiederholungen
Wer in einem Prüfungsteil unter 50 Punkte fällt, hat zwei Möglichkeiten. Die erste: Wiederholung des nicht bestandenen Teils. Die Verordnung erlaubt typischerweise zwei Wiederholungen pro Prüfungsteil innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Prüfung.
Die zweite: In einigen Fällen kann ein schwacher Teil durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden, wenn die Punktzahl nur knapp unter 50 liegt. Die Regeln variieren zwischen IHKs leicht.
Typische Fehler
Drei Fehler, die häufig zum Nichtbestehen führen.
Unterschätzung der wirtschaftsbezogenen Qualifikation: Viele Teilnehmer konzentrieren sich auf den technischen Teil und unterschätzen, wie viel Stoff in BWL, Rechnungswesen und Recht zu lernen ist. Die Klausuren sind nicht trivial.
Oberflächliche Vorbereitung auf die mündliche Prüfung: Die Situationsaufgabe fordert eine strukturierte Präsentation und ein echtes Fachgespräch. Wer nur Formelwissen einpaukt, scheitert am dialogischen Charakter.
Zeitmanagement in der schriftlichen Prüfung: Die integrierten Aufgaben der handlungsspezifischen Qualifikation sind umfangreich. Wer sich an einer Teilaufgabe festbeißt, verliert Punkte in den folgenden.
Erlaubte Hilfsmittel
In den schriftlichen Prüfungen sind meist nicht-programmierbare Taschenrechner, Wörterbücher (in einigen Fällen) und die Verordnung selbst als Text zugelassen. Formelsammlungen und Gesetzestexte werden teilweise gestellt, teilweise mitgebracht. Die Details regelt die zuständige IHK.
In der mündlichen Prüfung sind typischerweise eigene Notizen, eine Präsentation (oft als Flipchart oder Poster) und einfache Anschauungsmittel erlaubt. Laptop und Beamer sind bei manchen IHKs Standard, bei anderen nicht vorgesehen.
Die Rolle des Prüfungsausschusses
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss der IHK abgenommen, der aus Vertretern der Arbeitgeberseite, der Arbeitnehmerseite und der Lehrkräfte besteht. Der Ausschuss bewertet schriftliche Prüfungen meist im Zweier-Verfahren und mündliche Prüfungen gemeinsam.
Für Teilnehmer ist es sinnvoll zu wissen, dass der Ausschuss keine Gegner sind, sondern Fachleute mit dem Ziel, die Qualifikation fair zu bewerten. Wer in der mündlichen Prüfung unsicher ist, darf das sagen – und bekommt oft Hilfestellung, solange der Eigenanteil erkennbar bleibt.
Nach der Prüfung
Mit dem bestandenen Abschluss bekommt der Teilnehmer ein IHK-Zeugnis mit den Einzelnoten und der Gesamtnote, die Bescheinigung der Bachelor-Professional-Bezeichnung und im Rahmen des Aufstiegs-BAföG den Darlehenserlass über 50 Prozent des Darlehensanteils.
Die feierliche Übergabe des Zeugnisses ist an vielen IHKs üblich und bietet eine gute Gelegenheit, das Netzwerk mit anderen Absolventen zu pflegen.
Häufige Fragen
Typischerweise drei bis fünf schriftliche Prüfungstage plus ein bis zwei mündliche Termine. Verteilt über mehrere Monate.
Rechtlich ja, praktisch kaum erfolgreich. Die Quoten bei externen Prüflingen liegen deutlich unter denen der Lehrgangsabsolventen.
60 bis 75 Prozent, je nach Region und Kohorte.
Die Prüfungsgebühr der IHK liegt typischerweise zwischen 500 und 800 Euro, zusätzlich zu den Lehrgangsgebühren.
Nächster Schritt
Wann die nächsten Prüfungen stattfinden und wie man sich rechtzeitig anmeldet, zeigt die Seite Prüfungstermine Technischer Fachwirt.